I. Meran, eine Stadt für alle

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Kantinendienste und außerschulische Aktivitäten sollten mit dem Ziel ausgebaut werden, ein flexibles, ganzjähriges Angebot zu schaffen. Bestehende Dienste müssen besser koordiniert werden, um die Nutzung zu erleichtern.

I. Meran, eine Stadt für alle

Raum für junge Menschen

Junge Menschen müssen einbezogen und angehört werden. Strukturen und Einrichtungen, die sich für junge Menschen einsetzen, müssen unterstützt und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verbänden und Einrichtungen gefördert werden. Wir unterstützen sowohl finanziell als auch bürokratisch diejenigen, die sich für die Organisation von Veranstaltungen und tägliche Aktivitäten im Jugendbereich einsetzen, auch durch die Einrichtung eines Schalters für Vereine.
Es besteht ein Bedarf an Räumen und Ressourcen, die jungen Menschen und ihren künstlerischen, musikalischen und sportlichen Ausdrucksformen gewidmet sind, sowohl strukturiert als auch unstrukturiert.
Aktionen:
Einrichtung eines Erholungsgebiets in der Postgranz Straße, am Zusammenfluss von Passer und Etsch, das für Jugendaktivitäten reserviert ist;
Antrag an das Land auf vorzeitige Übertragung eines Teils des Kasernengeländes zur Schaffung von Räumen, die der Jugend, der Kultur und der sozialen Entwicklung gewidmet sind, sowie die Aktivierung eines partizipativen Prozesses zur Festlegung der Aktivitäten, die in den zu schaffenden Räumen stattfinden sollen;
versuchsweise Einrichtung eines Treffpunkts oder eines Raums in Zusammenarbeit mit Jugendzentren, in dem sich junge Menschen abends treffen, musizieren, Konzerte veranstalten, tanzen usw.;
Investitionen in innovative Wohnbaulösungen und unternehmerische Möglichkeiten für junge Menschen;
Änderung der Verordnung über abendliche Veranstaltungszeiten und Veranstaltungsbeschränkungen mit der Absicht, die Zeiten für Konzerte und Veranstaltungen von 23.00 Uhr auf 24.00 Uhr (nur an Wochenenden und im Sommer) zu verlegen;
das Abspielen von Musik außerhalb von Lokalen wieder zuzulassen (indem diese Möglichkeit in geeigneter Weise und durch eine gemeinsame Verordnung geregelt wird)